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Kabel-Diebe legen Stromversorgung lahm Nachbarn der früheren Textilfabrik in Pleißa ohne Strom Pleißa. Ohne Strom waren am Sonntagmittag die Bewohner eines Hauses an der Hohensteiner Straße in Pleißa. Offensichtlich hatte zu dieser Zeit einer oder mehrere unbekannte Täter versucht, Stromkabel aus der benachbarten Industriebrache zu stehlen. Wir waren gerade mit Mittagessen fertig, als der Strom ausfiel. Da in Nachbarhäusern der Strom weiterhin da war, ist mein Enkel gleich zu der Brache gelaufen, um nach dem Rechten zu sehen", berichtete gestern Herbert Philipp. Denn das Wohnhaus bezieht seinen Strom über die Elektroanlage des früheren Textilbetriebes (ehemals Firma Sallmann, später VEB Feinwäsche "Bruno Freitag" / Werk 4.4 d. Red.). Die Sicherungen waren herausgezogen worden. Wir nehmen an, dass der oder die Täter sich dabei die Augen verblitzt haben und deshalb vor Schreck ausgerissen sind", vermutet der Rentner. Zurück blieb lediglich ein Rucksack mit Kabelstücken und Werkzeug. Das stamme laut Philipp aus den 1970ziger Jahren, was seiner Meinung nach darauf schließen lasse, dass es sich um ältere Täter handelt. Der Energieversorger Envia wurde durch die Polizei vom Stromausfall informiert. Beim Kabelklau hat es wahrscheinlich einen Kurzschluss gegeben", sagte gestern Uwe Kramer, bei Envia Leiter Netze Südsachsen. In der Trafostation sei der Schaden behoben worden. Von 13.40 bis 15 Uhr war die Stromleitung unterbrochen", meinte Kramer. Angaben zur Schadenshöhe liegen noch nicht vor", sagte Polizeisprecherin Heidi Hennig. Herbert Philipp wohnt seit 2002 in dem Haus. Die benachbarte Brache gehört nach seinen Angaben einer Erbengemeinschaft. Ich kümmere mich um Ordnung rund um dieses Grundstück", erzählt der Pleißaer. Das sei allerdings eine Sisyphus-Arbeit, berichtet er von zahlreichen Einbrücken in die Brache. Das gehe fast schon wie am laufenden Band, erzählt er und erinnert an das Kupferdach eines Vorbaus, das auch schon gestohlen wurde. Die Heizkörper einschließlich der Verbindungsrohre seien ebenfalls ausgebaut und abtransportiert worden. Von den vielen Schlössern, die er bereits eingebaut habe, ließen sich Täter nicht abschrecken. Man kann eine Tür zunageln und die Leute kommen und öffnen sie mit einem Stemmeisen. Da kann man schon verzweifeln", sagt er. Auch aus anderen Gründen sorgt sich Herbert Philipp: In der Brache habe es bereits fünfmal gebrannt, rechnet er nach. Zwei dieser Brände bezeichnet der Pleißaer als ganz schön heftig". (BJ/SO) Quelle : Freie Presse" vom 27.01.2009 |
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Landratsamt ermittelt gegen Investor Nachdem in einem Grundstück in Pleißa Bäume gefällt wurden, hat die Naturschutzbehörde einen Fällstopp verhängt und prüft rechtliche Schritte. Der Beschuldigte sieht sich im Recht. Pleißa - Nach Hinweisen aus der Bevölkerung ermittelt die Naturschutz- und Forstbehörde des Landkreises Zwickau wegen Verstößen gegen den Artenschutz und gegen das Sächsische Waldgesetz im Limbach-Oberfrohnaer Ortsteil Pleißa. Das teilt Landkreis-Sprecherin Ilona Schilk mit. Gleichzeitig werde geprüft, ob ein strafrechtlich relevantes Vergehen vorliege. Auf einer 1,6 Hektar großen Fläche an der Hohensteiner Straße, die als Wald einzustufen sei, ist fast der gesamte Baumbestand beseitigt worden. Ein Passant, der sich gestern ein Bild von dem Ergebnis der Fällungen machen wollte, erzählte: Hier standen viele wertvolle Laubbäume, darunter Bergahorn, Spitzahorn, Linden, Kastanien und Eschen, die prächtigsten über 100 Jahre alt. Sie hatten in der Mehrzahl Stammumfänge von zwei bis drei Metern." Investor Joachim Schneider, dessen Frau das Grundstück gehört, sieht sich allerdings im Recht. Die Stadt habe ihm das Gelände als mögliches Investitionsobjekt gezeigt. Es war eine alte Parkanlage, die vollkommen verwildert war. Viele Bäume hatte bereits der Sturm umgerissen", sagte er. Da es in Limbach-Oberfrohna keine Baumschutz-Satzung mehr gebe, sei er davon ausgegangen, dass er die Bäume bis Ende Februar fällen dürfe, erklärte Schneider. Er habe dafür ein Unternehmen aus der Branche beauftragt. Der Seniorchef mehrerer Autohäuser in Chemnitz will auf dem Gelände an der Hohensteiner Straße drei Häuser mit je zwölf Wohnungen für altersgerechtes Wohnen errichten. Weitere Bäume auf dem Grundstück wolle er nicht fällen lassen. Nur die Ruine soll noch in diesem Jahr abgerissen werden. Obwohl Limbach-Oberfrohna im Juli des vergangenen Jahres seine Baumschutzsatzung abgeschafft hat, hätte Schneider nach Einschätzung des Landratsamtes nicht einfach sämtliche Bäume abholzen dürfen. Trotz des Verzichtes auf eine Gehölzschutzsatzung sind die Ar- tenschutzvorschriften des Bundesnaturschutzgesetzes, das Fällverbot vom 1. März bis zum 30. September, der Biotopschutz, die Eingriffsregelung und der Schutz von Naturdenkmalen zu beachten", klärt Sprecherin Ilona Schilk auf. Das Problem im konkreten Fall ist: Unter den gefällten Bäumen haben sich ihr zufolge zahlreiche höhlenreiche Altbäume befunden, die als Brut- und Niststätten nach artenschutzrechtlichen Bestimmungen nicht hätten gefällt werden dürfen. Zurzeit werde der Schaden beurteilt, so Schilk. Eine Aussage zum Strafmaß, welches den Eigentümer erwartet, kann zum Zeitpunkt nicht getroffen werden." Die Stadt Limbach-Oberfrohna war über die Baumfällungen im Vorfeld informiert, allerdings nicht über den genauen Umfang. Seit es keine Baumschutzsatzung für Limbach-Oberfrohna mehr gibt, müssen wir als Stadt Baumfällungen nicht mehr genehmigen", sagt Stadtsprecherin Frances Mildner. Für uns ist die Investition wichtig, weil eine Industriebrache beseitigt wird, die nicht mehr zu retten war." .Was erlaubt ist und was nicht _ Seit in Limbach-Oberfrohna die Baumschutzsatzung im Jahr 2011 abgeschafft wurde, muss die Stadtverwaltung keine Genehmigung für Fällungen erteilen. Laut dem Gesetz zur Vereinfachung des Landesumweltrechts in Sachsen ist es nun erlaubt folgende Gehölze ohne Antrag zu fällen oder zurückzuschneiden: Bäume und Hecken in Kleingärten nach Bundeskleingartengesetz; auf mit Gebäuden bebauten Grundstücke Bäume mit einem Stammumfang bis zu einem Meter (gemessen in einem Meter Höhe), Obstbäume, Nadelgehölze, Pappeln, Birken, Baumweiden und abgestorbene Bäume. Allerdings weist das Gesetz zugleich auf Einschränkungen hin. So gilt das Ganze nicht für Gewächse die unter Naturschutz stehen. Zudem muss das generelle Fällverbot zwischen dem 1. März und dem 30. September beachtet werden, (mib/mathe) Quelle: Freie Presse" vom 13. Januar 2012 |
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