Kabel-Diebe legen Stromversorgung lahm
Nachbarn der früheren Textilfabrik in Pleißa ohne Strom
Pleißa. Ohne Strom waren am Sonntagmittag die Bewohner eines Hauses an der Hohensteiner Straße in Pleißa. Offensichtlich hatte zu dieser Zeit einer oder mehrere unbe­kannte Täter versucht, Stromkabel aus der benachbarten Industriebra­che zu stehlen.
„Wir waren gerade mit Mittages­sen fertig, als der Strom ausfiel. Da in Nachbarhäusern der Strom wei­terhin da war, ist mein Enkel gleich zu der Brache gelaufen, um nach dem Rechten zu sehen", berichtete gestern Herbert Philipp. Denn das Wohnhaus bezieht seinen Strom über die Elektroanlage des früheren Textilbetriebes (ehemals Firma Sallmann, später VEB Feinwäsche "Bruno Freitag" / Werk 4.4 d. Red.).
„Die Sicherungen waren heraus­gezogen worden. Wir nehmen an, dass der oder die Täter sich dabei die Augen verblitzt haben und deshalb vor Schreck ausgerissen sind", ver­mutet der Rentner. Zurück blieb le­diglich ein Rucksack mit Kabelstü­cken und Werkzeug. Das stamme laut Philipp aus den 1970ziger Jahren, was seiner Meinung nach darauf schließen lasse, dass es sich um älte­re Täter handelt.
Der Energieversorger Envia wur­de durch die Polizei vom Stromausfall informiert. „Beim Kabelklau hat es wahrscheinlich einen Kurzschluss gegeben", sagte gestern Uwe Kramer, bei Envia Leiter Netze Süd­sachsen. In der Trafostation sei der Schaden behoben worden. „Von 13.40 bis 15 Uhr war die Stromlei­tung unterbrochen", meinte Kra­mer. „Angaben zur Schadenshöhe liegen noch nicht vor", sagte Polizei­sprecherin Heidi Hennig.
Herbert Philipp wohnt seit 2002 in dem Haus. Die benachbarte Bra­che gehört nach seinen Angaben ei­ner Erbengemeinschaft. „Ich küm­mere mich um Ordnung rund um dieses Grundstück", erzählt der Pleißaer. Das sei allerdings eine Sisyphus-Arbeit, berichtet er von zahlrei­chen Einbrücken in die Brache. Das gehe fast schon wie am laufenden Band, erzählt er und erinnert an das Kupferdach eines Vorbaus, das auch schon gestohlen wurde. Die Heizkör­per einschließlich der Verbindungs­rohre seien ebenfalls ausgebaut und abtransportiert worden.
Von den vielen Schlössern, die er bereits eingebaut habe, ließen sich Täter nicht abschrecken. „Man kann eine Tür zunageln und die Leute kommen und öffnen sie mit einem
Stemmeisen. Da kann man schon verzweifeln", sagt er. Auch aus ande­ren Gründen sorgt sich Herbert Phi­lipp: In der Brache habe es bereits fünfmal gebrannt, rechnet er nach. Zwei dieser Brände bezeichnet der Pleißaer als „ganz schön heftig". (BJ/SO)
Quelle : „Freie Presse" vom 27.01.2009
Herbert Philipp
 
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Landratsamt ermittelt gegen Investor
Nachdem in einem Grund­stück in Pleißa Bäume gefällt wur­den, hat die Naturschutz­behörde einen Fällstopp verhängt und prüft rechtli­che Schritte. Der Beschul­digte sieht sich im Recht.
Pleißa
- Nach Hin­weisen aus der Bevölkerung ermit­telt die Naturschutz- und Forstbe­hörde des Landkreises Zwickau we­gen Verstößen gegen den Arten­schutz und gegen das Sächsische Waldgesetz im Limbach-Oberfrohnaer Ortsteil Pleißa. Das teilt Land­kreis-Sprecherin Ilona Schilk mit. Gleichzeitig werde geprüft, ob ein strafrechtlich relevantes Vergehen vorliege. Auf einer 1,6 Hektar gro­ßen Fläche an der Hohensteiner Straße, die als Wald einzustufen sei, ist fast der gesamte Baumbestand be­seitigt worden.
Ein Passant, der sich gestern ein Bild von dem Ergebnis der Fällun­gen machen wollte, erzählte: „Hier standen viele wertvolle Laubbäume, darunter Bergahorn, Spitzahorn, Linden, Kastanien und Eschen, die prächtigsten über 100 Jahre alt. Sie hatten in der Mehrzahl Stammumfänge von zwei bis drei Metern."
Investor Joachim Schneider, des­sen Frau das Grundstück gehört, sieht sich allerdings im Recht. Die Stadt habe ihm das Gelände als mög­liches Investitionsobjekt gezeigt. „Es war eine alte Parkanlage, die voll­kommen verwildert war. Viele Bäu­me hatte bereits der Sturm umgeris­sen", sagte er. Da es in Limbach-Oberfrohna keine Baumschutz-Sat­zung mehr gebe, sei er davon ausge­gangen, dass er die Bäume bis Ende Februar fällen dürfe, erklärte Schneider. Er habe dafür ein Unter­nehmen aus der Branche beauftragt. Der Seniorchef mehrerer Auto­häuser in Chemnitz will auf dem Gelände an der Hohensteiner Straße drei Häuser mit je zwölf Wohnun­gen für altersgerechtes Wohnen er­richten. Weitere Bäume auf dem Grundstück wolle er nicht fällen las­sen. Nur die Ruine soll noch in die­sem Jahr abgerissen werden.
Obwohl Limbach-Oberfrohna im Juli des vergangenen Jahres seine Baumschutzsatzung abgeschafft hat, hätte Schneider nach Einschät­zung des Landratsamtes nicht ein­fach sämtliche Bäume abholzen dürfen. „Trotz des Verzichtes auf ei­ne Gehölzschutzsatzung sind die Ar-
tenschutzvorschriften des Bundes­naturschutzgesetzes, das Fällverbot vom 1. März bis zum 30. September, der Biotopschutz, die Eingriffsrege­lung und der Schutz von Natur­denkmalen zu beachten", klärt Spre­cherin Ilona Schilk auf. Das Problem im konkreten Fall ist: Unter den ge­fällten Bäumen haben sich ihr zufol­ge zahlreiche höhlenreiche Altbäu­me befunden, die als Brut- und Nist­stätten nach artenschutzrechtlichen Bestimmungen nicht hätten gefällt werden dürfen. Zurzeit werde der Schaden beurteilt, so Schilk. „Eine Aussage zum Strafmaß, welches den Eigentümer erwartet, kann zum Zeitpunkt nicht getroffen werden." Die Stadt Limbach-Oberfrohna war über die Baumfällungen im Vor­feld informiert, allerdings nicht über den genauen Umfang. „Seit es keine Baumschutzsatzung für Lim­bach-Oberfrohna mehr gibt, müssen wir als Stadt Baumfällungen nicht mehr genehmigen", sagt Stadtspre­cherin Frances Mildner. „Für uns ist die Investition wichtig, weil eine In­dustriebrache beseitigt wird, die nicht mehr zu retten war."
.Was erlaubt ist und was nicht _
Seit in Limbach-Oberfrohna die
Baumschutzsatzung im Jahr 2011 ab­geschafft wurde, muss die Stadtver­waltung keine Genehmigung für Fäl­lungen erteilen. Laut dem Gesetz zur Vereinfachung des Landesumweltrechts in Sachsen ist es nun erlaubt folgende Gehölze ohne Antrag zu fäl­len oder zurückzuschneiden: Bäume und Hecken in Kleingärten nach Bundeskleingartengesetz; auf mit Gebäu­den bebauten Grundstücke Bäume mit einem Stammumfang bis zu ei­nem Meter (gemessen in einem Meter Höhe), Obstbäume, Nadelgehölze, Pappeln, Birken, Baumweiden und abgestorbene Bäume. Allerdings weist das Gesetz zugleich auf Ein­schränkungen hin. So gilt das Ganze nicht für Gewächse die unter Natur­schutz stehen. Zudem muss das gene­relle Fällverbot zwischen dem 1. März und dem 30. September beachtet werden, (mib/mathe)
Quelle: „Freie Presse" vom 13. Januar 2012
Bild aus Freier Presse
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Schon immer ein beliebter Ort für "Blitzer" - nun wohl nicht mehr - schade ...
DDR-Zeit-von Limbach aus
DDR-Zeit-von Pleißa aus
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