Chronik der Klausmühle

( Abschrift aus der Pleißaer Ortschronik )

 

Die nachfolgende Chronik ist möglichst orginalgetreu aus der Pleißer Ortschronik übernommen worden, d.h. einschließlich

der oft altertümlichen Schreibweise, Grammatik, Formatierung und Fehlern ( die "Bretsäge" steht so im Orginal z.B.).

Der Text wurde um 1939 von einem Heimatforscher namens Horst Strohbach im Staatsarchiv recherchiert.

Beim am Schluß erwähnten Brand von 1662 handelt es sich vermutlich um einen Schreibfehler von ihm.

Gemeint ist u.e. der Brand von 1882, zu dessen Bericht auch der eingefügte Link verweist.

Die Chronik beginnt 1922 und reicht zurück bis 1643. Einen kurzen Überblick über die Besitzer in dieser Zeit können Sie

sich HIER verschaffen ( sh. rechte Spalte mit der Nr. 30, was vermutlich nur die Spalte, nicht die Flurstücksnr., ist ).

Für die Zeit zwischen 1922 und 2003 liegen uns im Moment keine änlichen Dokumente vor, außer den Erwähnungen im

"Rundgang durch Pleißa" usw. und natürlich der Abriss der Klausmühle zum "traurigen Ende" dieses alten Gutes vor  wenigen Monaten.

Findet sich etwas fügen wir es noch mit ein.

Sollten Sie noch Dokumente oder Fotos ( garantiert zurück ! ) zur Klausmühle besitzen, wären wir dankbar wenn Sie uns diese

zur Verfügung stellen könnten !

Interessant wäre noch eine Erklärung der vorkommenden Abkürzungen und Maßeinheiten. Leider kennen wir auch nicht alle

aber werden das noch nachliefern, wenn möglich. Derweil sind unsichere Angaben im Anhang mit (?) gekennzeichnet.

Ihre  www.pleissa-sachsen.de - Redaktion !

 

 

 

 

Seite 1

30

Frohnablösungsliste

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Die sog. alte Claus-Mühle.

1 1/2 Hufengut mit Mahlmühle.

 

Gotthard Alb. Sallmann.

Grundbuch Pleißa fol 111 u. Bd. E S 423 beim Amtsgericht Limbach Sa.

Altes Flurbuch  Nr. 37.40,472.473,474,478, a,479 a,763.

 

Gotthard alb. Sallmann kaufte am 21. 7.1922 die-

ses Grundstück von

 

 

 

 

Friedemann und Weinstock, Handelsfirma Halle. Kf.11.5.1909.

Isaak Nußbaum und Pferdehändler Fritz Genthe in Magdeburg waren gemeinsam die Vorbesitzer seit dem 24. 3. 1908.

Gustav Bernhard Claus, Kauf vom 2. 2. 1880.

Gustav August Claus, 29. 10. 1852.

Christian Gottlieb Große. 24. 4. 1851.

Johann Gottfried Berthold, 3. 10. 1816. 6000 rtl Kaufgeld bezahlte er an Mstr. Daniel Baumgärtel für das Mühlengut. Er selbst wird auch bereits Einhufengutsbesitzer genannt. (HSTA 75 fol 368.) Aber bereits 3 Jahre nach dem Kaufe verpachtete er die Mühle an Johann George Heymann auf 6 Jahre für jährl.80 rtl. (HSTA 73 fol 57 v.31. 6. 1819.)

Johann Daniel Baumgärtel war Weißbäcker aus Ernstthal und hatte der Frau Johann Christiane Grahlin Gut, dermalen zu Altendorf wohnhaft, welches sie von dem vormaligen Besitzer, ihrem Ehemann käuflich an sich gebracht gehabt, für 7000 rlt übernommen.

Es lagen die Fluren zwischen Lehnrichter Stengel, Benjamin Löbels, Christian Friedrich Löbels zu Pleißa und Herrn Brauns zu limbach Gütern mit 160 vo Steuerschocken belastet, wovon 70 ggb. gewesen sind. (HSTA 75 fol 326 v.15. 1. 1812. 2 Pferde und 9 Kühe seien besonders erwähnt.

Johanne Christiane verehel. Grahl kaufte ihres Mannes, des Stadtrichters aus Burgstädt Johann George Grahls Mühlengut in Pleißa für 10 000 rtl am 2. 12. 1809.

HSTA  75 fol 210 .

 

 

 

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Johann George Grahl hatte 4 Jahre vorher das Mühlengut erst käuflich für den gleichen Kaufpreis übernommen.

Man könnte sich wohl fragen, was ihn dazu bewogen haben mag, dieses Gut zu kaufen, da er doch Stadtrichter zu Burgstädt war? Von den 10 000 rtl mußte

 er als Angeld gleich 6000 rtl entrichten.  (HSTA 75 fol 79 v. 19. 6. 1804)

 

Karl Gottfried Röber hieß sein Vorgänger. Er hat es auch nur 6 Jahre besessen, denn erst am 9. Jan. 1797 hatte er es gekauft. Er war Bürger und Fleischhauer zu Zschopau. Die Bestätigung erfolgte am 27. 5. 1797. Der Verkäufer:  Hr. Johann Daniel Zill, Erb-, Lehn- und Gerichtsherr auf Reuten (Rittergutsbesitzer) verkauft sein Mühlengut zwischen Christian Friedrich Löbels und NN Sebastians in Limbach Grundstücken mit 160 vo ßo, 70 ggb. für 4300 rtl. Dazu gehörten 2 Pferde, 9 Kühe, 1 Kalbe usw..  (HSTA 74 fol 270 v. 9. 1. 1797)

 

Ehe Zill verkaufte, waren zwei Pachtungen vorausgegangen:

23. 10. 1795 an Simon Gottfried schneider, den Lehnrichter, für 300 rtl von Michaelis 1795-1800. (HSTA 74 fol 228 b) und die andere an Gottfried Marschner von 1795 bis 1798.

Man sieht hier beim letzten nicht recht klar, es wird nur vom Mühlengut gesprochen beim Pachtvertrage vom 23. 10. 1795, während bei der Verpachtung vom 17. 3. 1795 von der Mahl- und Schneidmühle gesprochen wird, es scheint sich demnach beim Marschnerschen Pachte um die Mühle beim Lehngerichte selbst zu handeln, zumal sich die Zeiten des Pachtes überschneiden, ohne das ein Pacht aufgehoben ist. Dies zur Klarstellung.

 

Johann Daniel Zills Kauf datiert vom 21. 9. 1790, wo er für das Mühlengut mit 1 1/2 Hufe 2700 fl bezahlte. Vorgänger Johann Michael Steinbach. Lage zwischen Christian Fr. Löbel und Johann George Nitzschen, zwischen den dem allhiesigen Lehngericht gehörigen Wiesen und Herrn Joh. Samuel Sebastians zu Limbach Flurengehölz. Der Verkäufer bestellt die Felder mit seinen Pferden selbst, führt 2 Kalkfuhren unentgeltlich, trägt das Futter für die Pferde, der Käufer seinerseits gibt ihm dafür den "Usus fructus von der Mahl- und Schneidmühle bis Weihnachten, freie Herberge bis er ansässig ist, im Mühlengut, das Vieh behält sich der Verkäufer vor, ebenso werden ihm 2 schf Getreide ohne Metze gemahlen.

3 Kühe, 1 Kalbe, 1 Ziege.  (HSTA 73 fol 246 Nr 61a)

Sogleich verpachtete Zill seine Mühle wieder an Mst: Karl Gottlieb Lange, Müllern aus Rußdorf mit Ausschließung der Feldwirtschaft, welche der Besitzer selbst behält.

Er übergibt also nur die Wassermühle mit 2 Mahlgängen auf 6 Jahr für 65 rtl und für jede Kuh 5 rtl jährlich. Auf 3 Jahr gilt der Pacht als gewiß, auf die andern als ungewiß. Der Pächter soll 1/2 Dtzd. junge Obstbäume anpflanzen.

Bei entstehenden Baukosten über 3 tlr trägt der Verpächter Zill, von dem etwa fallenden Vieh, 6 Kühe, trägt jeder die Hälfte des Schadens. Das Wasser welches er zum mahlen nicht braucht, soll er auf die Wiese schlagen. Mit der Familie friedlich zusammen leben, sich hauswirtschaftlich verhalten, besonders auf Feuer und Licht ein wachsames Auge haben.  26. 10. 1790 HSTA 73 fol 254.

 

 

 

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Johann Michael Steinbach, der beim Kaufe als Vorgänger genannt ist, muß das Mühlengut entweder von Elias Steinbach oder seinen Erben erworben haben. Sein Kauf liegt mir nicht vor..... Er wurde noch gefunden. Es ist, Elias Steinbach, sein Vorgänger.

 Kauf der Mahl- und Schneidemühle um 1000 fl mit 2 Pferden. Lage oben an Andreas Löbel, Johann Samuel Sebastian an der adel. Schönberg. Grenze zu Limbach, unten an Johann Martin Nitzsche. (HSTA 71 fol 240 v. 4. 2. 1768)

 

Elias Steinbach, ältester Soh des Jeremias Steinbach kauft das Mühlengut 1 1/2 Lehen von den Erben seines verstorbenen Vaters für 850 fl. Die Lage ist beschrieben als oben an Andreas Löbeln grenzend und an Michael Sebastian zu Limbach, unten an Hans Nitzschens Gut (?). Kauf vom 12. 6. 1726.

160 vo ßo,70 ggb. In der Mühle sind vorhanden: 2 Aufschüttfässer, 1 Mulde, 1 Borstwisch, 2 Mehlbeutel, 1 Breit- und ein Spitzbille (zum Steinbehauen vergl. Beil), 1 Brechstange, 1 Mühlbüschel, 1 Steinkrug, Mühleisen, Haue und Zapfen. In der Schneidemühle ist alles Nötige vorhanden. Den anderen 3 Geschwistern soll der Anbot zustehen bei gleichem Preis, den ein Fremder bietet. (HSTA 69 fol 99 v. 24. 2. 1688)

 

Jeremias Steinbach war der jüngste Sohn gewesen, der am 24. Februar 1688 seines Vaters Mühle 1 1/2 Hufe übernahm, nachdem der Mühlenpacht geendigt war und Steinbach seine Mündigkeit erreicht hatte. es war nämlich so gewesen, daß die Mutter des Jeremias von den Erben die Mühle auf Wiederkauf übernahm, 1674, die sie dann an ihren jüngsten Sohn 1676 verpachtete, bis er mündig wurde, worauf sie ihm die Mühle überließ.

Er bestätigt ihr auch, daß die Mühle ihm allenthalben richtig übergeben wurde. 425 fl Kaufgeld, wofür ihm das Mühlengut de jure et facto landüblich zu gewähren durch die Verkäufer versprochen wurde. 2 Pferde, 1 Wagen, 1 Pflug, Egge, 5 Balken, 3 Wagenketten u.a.m. (HSTA 69 fol 99 v. 24. 2. 1688)

Jeremias Steinbachs Pacht.

"Obwohl mit dem jüngsten Sohn und Kühr-Erben zu Pleißa ein Wiederkauf geschlossen, sich aber die Witwe kurz hernach anderweitig mit Martin Lepeln, einen Müller, verehelicht, zwar eine Zeit lang hausgehalten, ist sich doch unlängsten schlüssig geworden, sich mit ihrem Ehemann anderwärts niederzulassen und sothanes Mühlengut wieder zu übergeben.

Die Münder des Jeremias tragen jedoch Bedenken, das Mühlengut vor der Zeit wieder anzunehmen, so haben sie dennoch, weil man sich befahren müssen (d.h. man hatte in Erfahrung gebracht), daß sie widere ihres Wissens und Willens wegziehen und das Gut den Kindern zum großen Schaden stehen lassen möchten, solches nebst dem Inventar in Beisein unser, der Gerichte, übernommen und mit Jeremias Steinbach, dem einen Vormund, einen aufrichtigen Pacht geschlossen. Die Steinbachschen Erben verpachten einschließlich der Witwe, jetzigen verehel. Lepel, auf 12 Jahre vom 16. Juni 1676-88 die Mühle. Der Pachter erhält die Mahl- und Schneidemühle, nebst allem Zubehör, diese Zeit über seines Gefallens nach, jedoch wie einem Haußwirth sonsten gebühret, nutzen und gebrauchen solle, nach Verfließung solches 12 Pachtjahre aber dieselbe, wie er sie empfangen habe an Gebäuden, Stallung, der Sommer- und Wintersaat und anderem mehr, besage hernach verzeichneten Inventars übernommen, hinwiederum also lassen und übergeben will. Er solle die schuldigen Landsteuern nach 60 ggb ßo, item die Contributionen-Zinsen und Fröhngelder, wie Gefälle richtig abtragen, alle Pferde-, Jagd- und Handfrohndienste leisten wie auch 100 fl Pachtzins zahlen.

 

 

 

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20 fl erhält die Mutter nach Abzug dessen, so sie an geschwächtem Inventar und anderem ersetzen muß, wovon nicht mehr wie 2 fl übrig bleiben,

10 fl Hans Eichler, verdienter Lohn in Abschlag,

18 fl werden dem ältesten Sohn gegeben,

4 fl Michael seidel in Abschlag seines Mündels Michael von 4 gu ßo Zuchtgelder,

4 fl Rosine, Marten Aurichs selig hinterlassener Tochter Vormundschaftsgelder usw. u. versch. Auslagen

Über dieses soll auch der Pächter dem ältesten Sohn jährl. 1 maß lein die gantze Pachtzeit über in gedüngten Acker säen, dargegen soll auch Pächter alle 6 Jahre auf dem Mühlengut 6 Klafter Scheitholz schlagen, 4 Spän-Kiefern hauen und nach seinem Gefallen gebrauchen.

Das Michael Seidel sein Mündel Michael Steinbachen um die gesetzten 4 gu ßo Zuchtgelder zu sich nehmen will und zur Schulen zu halten, versprochen, wird besonders vermerkt.

Der Pächter soll den auf dem Gute befindlichen wüsten Teich wieder einrichten und zu Nutzen bringen, dafür sorgen, das er das Wasser recht hält. Der Pächter setzt sein eigenes Gut zum Unterpfande. Wovon er diesem seinem Versprechen nicht nachkommen oder etwa mutwillig verwahrlosen würde, sie sich ihres Schadens wieder erholen könnten, hingegen aber aber, da unser Herrgott über Verhoffen ohne sein und der Seinigen Verwahrlosung etwa mit fewer, so Er doch gnädig verhüten wolle, straffen würde, uf solchen Fall solle er nicht schuldig werden, den Schaden zu ersetzen. Darauf gaben sie einander die Hand und welcher Teil brüchig werden möchte, solle 4 gu ßo Geld dem churfürstlichen Amte und die andere Hälfte dem haltenden part verfallen sein, worein er gewilliget. 2 gr gibt er zum Gottespfennig.

(HSTA 69 fol 50 v. 17. 6. 1676)

Inventar:

Vffn Guthe: die Angebäude, das Wohnhaus, Mahl- und Schneidemühle, allenthalben in tach und fach Guth und tüchtig, 6 schf Wintersaat, 15 schf ausgesäten Hafer, 4 tüchtige Kühe, 2 Pferde, welche mit Geschirr und Zeug auf 32 tlr taxiert wurden, 1 ziemblichen Wagen (d.h. so wie es ziemt), 1 abgeführten Pflug (gebraucht), 1 Ege mit 5 Balken, 3 Ketten, 1 Spannkette 3 1/2, die andere 5 und 7 Ellen lang, 1 Bogensäge, 1 Grabscheit, 1 Mistgabel, 1 Schaufel, 1 Radehaue, 1 1/2 ßo Strohschütten.

In der Mahlmühle: 2 geringe abgeführte Mühlsteine, 1 Pille, 1 Brechstange, 1 geringer Mühlbeutel, 1 Mehlkasten, das Mühlenwerk gut und tüchtig ohne wandel,

In der Schneidemühle: 1 Bogensäge, 9 Zoll lang, 6 Klammern, 1 Feile und Wandhaken, 1 böses Wasserrad (d.h. es taugte nichts mehr).

(HSTA 69 fol 52 b v. 16. 6. 1676)

Jeremias Steinbach d.ä.

Seiner Witwe Wiederkauf des Mahl des Mahl- und Brettmühlenguts von ihren Kindern und den Erben. 1 1/2 Lehen 425 fl auf 15 Jahre wiederverkäuflich verkauft an die Witwe.

  1. Eliasen soll gegeben werden, wenn er zu Ehren gereiffe, 2 gu ßo Kleidergeld, 1 Kuh, 1 sch Korn, 1 Viertel Bier, 1 Stein Fische und 14 Tage freie Herberge und Kost, wenn er dienstlos ist.
  2. Michaeln, welcher 8 Jahre alt ist, soll gegeben werden 2 1/2 gu ßo bis er 10 Jahre alt ist, hernach 2 gu ßo bis er 12 Jahre alt ist als Zuchtgeld, so der Kaufsumme abgeht, wenn er zu Ehren gereift, wie oben.
  3. Jeremias, welcher 5 Jahre alt ist, ebenso wie bei Michael

 

 

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Wenn er nicht willens oder Vermögens wäre,ümb wiederkäufliche Zeit die Mühle anzunehmen, so soll ihm Käuferin 5 gu ßo zum Kührgeld geben (weil er nicht gesetzmässig zum Erbe gekommen war). So aber der jüngste Sohn die Mühle wieder annehmen und wieder kaufen will, so solle er der jetzigen Käuferin auf eben die Maß und Weise wieder bezahlen, wie sie getan habe und oben gesetzt ist und hat sich vor dieses Ziel Christoph Dietrich ihr Vormund und Martin Nitzsche, ihr leiblicher Vater in Bürgschaft eingelassen.

Die Erben und Vormünder gestatten der Käuferin 6 Klaftern Schwartenholz wegzunehmen, 4 schleiß Küfern auf dem Mühlgute zu hauen. So auch die Kinder etwa nicht recht erzogen und wie gebühret möchten gehalten werden, so sollen die Vormünder berechtigt sein, solche hinwegzunehmen und denselben andere Verpflichtungen zu schaffen, worzu ihnen genanntes Zuchtgeld von der Käuferin soll gegeben werden.

Was die jetzigen stehenden neuen Gebäude betrifft, sollen dieselbe in Tach und Baulichen Wesen gehalten werden, das Kein Mangell hierin gespühret werde. 8 gu ßo und 1 Vaß Bier zum Reukauf gesetzt.

Inventar im Wohnhaus: 15 schf Samenhafer, 2 Pferde=32 tlr taxiert, 1 Kuh, Hausgeräte, 1 Ziemblicher Wagen, Pflug, Eggen, 2 Wagenketten, 1 Bogensäge 2 Aexte, 1 Handsäge, 1 Grabscheit, Schaufel und Haue, Streu und Rauhfutter.

In der Mahlmühle: 2 geringe Mühlsteine, 1 Bille, 1 Brechstange, 1 geringer Mühlbeutel, das andere Mühlwerk an Rädern, Ringen und Zapfen, alles tüchtig und ohne Mangel.

In der Schneidemühle: 1 neue Bretsäge, 6 Klammern, 1 Wandhaken, 1 böses Wasserrad, 1 abgeführter Kampringk und ein zerbrochenener Zapfen, andere Zubehörungen tüchtig und ohne Wandel, wie es von den Gerichten in Augenschein genommen und aufgezeichnet worden. ( 23. 3. 1674  HSTA 69 fol 39 b )

 

 

Brand der Mühle vor 1662 vgl. Bericht bei dem damals als Beigut dazugehörigen ersten Lehngut Nr. 25, heute Kurt Willi Steiner.

Man muß also annehmen, daß die Mühle um diese Zeit in der  heute noch erhaltenen Form

erbaut wurde.

                Jahresbericht 1939

 

 

 

Jeremias Steinbach (d.ä.) hatte am 1. Dezember 1643 die Mühle Christoph Steinbachs mit 1 Mahlgang und 1 Schneidegang für 425 übernommen. (fol.15)

Christoph Steinbach

 

 

Anhang Abkürzungen und Maßeinheiten

 

HSTA = Hauptstaatsarchiv  (Wo sich die orginale Ortschronik befindet)

tlr = Taler

schf = Scheffel

gu = Gulden

fl = Florin Gulden ( zu 21 Groschen )

gr = Groschen ( zu 12 Pfg. )

rtl = Reichstaler (?)